Zensurenkonferenzen für die Halbjahreszeugnisse im Schuljahr 2020 / 2021
Zeugniskonferenzen
Mitwirkungsverbot und Vertraulichkeit gemäß § 41 NSchG
(1) Mitglieder der Zensurenkonferenz dürfen bei der Beratung und Beschlussfassung über diejenigen Angelegenheiten, die sie selbst oder ihre Angehörigen persönlich betreffen, nicht anwesend sein.
(2) Persönliche Angelegenheiten von Lehrkräften, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern sowie Personalangelegenheiten sind vertraulich zu behandeln. Darüber hinaus kann die Konferenz die Beratung einzelner Angelegenheiten für vertraulich erklären.
Datenschutzhinweise nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Foto-, Bild- und Tonaufnahmen stellen personenbezogene Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 1 DS-GVO dar. Die Aufnahmen dürfen nur mit freiwilliger und informierter Einwilligung der Betroffenen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO gemacht und veröffentlicht werden.
Nach Art. 15 DS-GVO haben die Betroffenen in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verantwortlichen.
Nach den Art. 16, 17, 18, 20 und 21 DS-GVO steht ihnen ein Recht auf Berichtigung unzutreffender Angaben, u. U. ein Recht auf Löschung, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung aus Gründen ihrer besonderen Situation zu.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken ist die vorliegende Einwilligungserklärung. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die Schule. Die Datenschutzbeauftragte der Schule ist auf dem folgenden Weg zu erreichen: Claudine.Greese@bbswildeshausen.de